DIGA, was bitte. Diesen Begriff hatte ich bis vor kurzen noch nie gehört. Dann ist mir der Begriff auf dem Blog www.meine-gesundheitshelfer.online das erste Mal begegnet. DIGA steht für Digitale Gesundheitsanwendungen. Also Apps auf Rezept. Das ist durchaus sinnvoll. Der Arzt oder Therapeut wird entlastet und der Patient kann selbständig zu Hause etwas für seine Gesundheit unternehmen.
Aber gibt es sowas auch für uns Schlaganfallbetroffene? Ja, die gibt es tatsächlich. Die App heißt Rehappy und ich wurde vom BDH darauf hingewiesen. Der Vorteil, ihr könnt euch die Demoversion im APP Store einfach auf euer Smartphone herunterladen. Wird sie danach vom Arzt verordnet, ist sie für den Patienten völlig kostenlos. Die Installation ist ganz einfach. Das Menü der App ist sehr einfach zu verstehen. Das stört mich eher ein wenig. Hier bin ich von meinen bisher häufig genutzten Apps ein moderneres UI gewohnt.
Wobei hilft Rehappy jetzt genau?
Als Schlaganfallbetroffener braucht es Information, Motivation und Bewegung. Bei allen drei Punkten hilft Rehappy.
Der Rehappy Ansatz
Rehappy aktiviert und zeigt Betroffenen, wie sie sich motivieren können, um das optimale Therapieergebnis zu erreichen.
Rehappy gibt täglich Feedback und beschreibt, was die erbrachte Aktivität für die Betroffenen und ihren Weg der Genesung bedeutet.
Rehappy liefert wertvolle Informationen, die auf die jeweilige Situation individuell abgestimmt sind und die Betroffenen von den ersten Tagen nach einem stationären Reha-Aufenthalt bis in den neuen routinierten Alltag begleiten.
Rehappy gibt Hilfestellungen, den Alltag neu zu organisieren und zeigt Perspektiven auf, wohin der Weg noch führen kann.
Rehappy liefert für jeden den Input den er benötigt. Dazu stellt die Rehappy Expertenbasis für jeden individuell einen Unterstützungsplan zusammen, der sich auf die körperlichen Bedürfnisse anpasst und individuell relevante Themen beinhaltet.
http://www.rehappy.de
Thema Information: Rehappy unterstützt das Ausfüllen von Formularen, z.b. den Pflegeantrag. Wie gut, kann ich nicht sagen. Der Punkt ist in der Demoversion nicht aufrufbar.
Thema Motivation: Wird ebenfalls unterstützt. Es gibt eine Tagebuchfunktion und zwei Motivationsgeschichten pro Tag. In der verordneten Version hat man Zugriff auf ein Betroffenenportal, um sich mit Gleichgesinnten zu treffen.
Thema Bewegung-Aktivität: In der Lieferung nach der Erstverordnung ist ein Fitnessarmband enthalten. Das gibt es natürlich in der Demoversion nicht, daher kann ich den Umfang der Aufzeichnungen nicht wirklich beurteilen. Ich vermute einmal, dass es den Funktionsumfang meiner Smartwatch nicht ersetzten kann. Es wäre aber interessant zu erfahren, ob es die Aktivität speziell meines rechten Arms messen und auswerten könnte. Hier kommt meine Smartwatch an ihre Grenzen. Eine solche Funktionalität habe ich bisher nur bei dem Tracker von Tyromotion entdecken können.

Mein Fazit:
Zwei Jahre nach meinem Schlaganfall bin ich eher ein alter Hase. Alle von Rehappy angesprochenen Punkte habe ich an anderer Stelle. Anträge würde ich ohne Hilfe von Sozialverbänden oder anwaltliche Vertretung nicht alleine ausfüllen. Dafür sind die Themen aus meiner Sicht zu komplex. Wissen und Motivation sammle ich im Internet, vor allem in meiner tollen Facebookgruppe „Schlaganfall kennt kein Alter“. Ihr seid alle herzlich eingeladen. Beim Thema Bewegung unterstützt mich aktiv meine Apple Smartwatch.
Wäre ich am Anfang, also kurz nach meinem Schlaganfall und hätte mein gesammeltes Wissen und mein Netzwerk nicht, würde ich meinen Arzt auf Rehappy ansprechen. Für den Betroffenen ist die App kostenlos, es ergibt sich aus meiner Sicht aber die Verpflichtung, sie dann auch zu nutzen. Für mich stellt sich noch die Frage, was passiert, wenn die Verordnung ausläuft? Lassen sich dann App und Fitnessarmband noch weiter nutzen? Weiter bleibt die Fragestellung, wo werden meine Daten gespeichert. Nur auf dem Smartphone oder auch in der Cloud? Und was passiert mit diesen Daten nach Ablauf der Verordnung? Wie heißt es so schön, Aspekte des Datenschutzes müssen berücksichtigt sein.
Dem Arzt bietet sie die Gelegenheit, Apps auf Rezept kennenzulernen und sie in seine Behandlungen als neue Ergänzung einzubauen. Der Firma Rehappy bietet es die Möglichkeit, ihr Angebot zu ergänzen und zu erweitern. Eine solche App stellt für eine Firma sicher erst einmal eine erhebliche Investition dar. Aber probiert die Demoversion doch einfach selber aus.
Nachtrag: Antwort von Rehappy auf meine Fragen
„Hallo Olaf, wir freuen uns, dass Du Dich so eingängig mit unserer App beschäftigst und auch einen Blog-Artikel verfasst hast!
Wenn die Verordnung nach 3 Monaten ausläuft, gibt es immer eine Möglichkeit, sich eine Folge-Verordnung beim Arzt zu besorgen. So lassen sich das Band und die App weiter nutzen. Wenn die alte Verordnung ausläuft, Du aber noch nicht geschafft hast, Dir eine neue zu besorgen, geht nicht gleich alles verloren, sondern es gibt ein paar Tage Kulanz, in der die App normal mit Deinen individuellen Speicherungen weiterläuft. Diese sind tatsächlich nur auf Deinem Handy zu finden.
Datenschutz wird bei uns großgeschrieben. Alles was wir von dir haben, wird in Deutschland DSGVO-konform gespeichert. Wenn Du an uns Fragen zu Deiner Mitgliedschaft hast, sind wir immer auf Deine Offenheit hinsichtlich Deiner Daten angewiesen, wir können selbst die im System hinterlegten Daten, wie Deine letzte Nutzung, nicht ohne Dein Einverständnis einsehen.“
Habt ihr schon Erfahrungen mit DIGA Apps gemacht? Hinterlast mir doch einen Kommentar.
3 Kommentare zu „DIGA, alles keine Hexerei“