NachSpiel – zu Ein neuer Weg zeichnet sich ab

Das Thema können KI Systeme heute schon Widersprüche formulieren, hat mir noch keine Ruhe gelassen. Ich habe mich heute daran erinnert, dass die Firma Microsoft ja mit OpenAI zusammenarbeitet. Daher habe ich meinen Prompt auch mal probehalber in die Suchmaschine Bing eingegeben. Wie gesagt, das ist nur ein Test der KI Möglichkeiten. Meinen konkreten Fall hatte damals eine Sozialanwältin übernommen und mir wurde im Widerspruchsverfahren recht gegeben.

Mein Prompt: Ich hatte vor 3 Jahren einen Schlaganfall. Daraus ist eine Fußheberschwäche geblieben. Das System L300go des Herstellers Bioness würde mir im Alltag helfen. Formuliere einen ausführlichen Widerspruch gegenüber einer Krankenkasse, warum ich das System benötige.

Die KI hat ganz eigenständig meine Idee mit den schon vorhandenen Gerichtsgutachten aufgegriffen und diese sofort in den Text eingefügt. Hier ist das Resultat von Bing mit dem ChatGPT 4 LLM Modell:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15.03.2023 (wie kommt das System bloß auf das Datum) ein, mit dem Sie die Kostenübernahme für das elektronische Fußhebersystem L300go des Herstellers Bioness abgelehnt haben. Ich bitte Sie, Ihren Bescheid zu überprüfen und mir das beantragte Hilfsmittel zu bewilligen.

Zur Begründung meines Widerspruchs führe ich folgende Punkte an:

  • Ich leide seit einem Schlaganfall im Jahr 2020 an einer Fußheberschwäche, die meine Gehfähigkeit und Mobilität erheblich einschränkt. Ich bin auf eine Gehhilfe angewiesen und stolpere häufig über meinen schlaffen Fuß. Dies beeinträchtigt meine Lebensqualität und erhöht das Risiko von Stürzen und Folgeverletzungen.
  • Mein behandelnder Arzt hat mir das elektronische Fußhebersystem L300go empfohlen, da es durch funktionelle Elektrostimulation (FES) die verloren gegangene Fußhebefunktion ersetzen und mir ein natürlicheres und sichereres Gehen ermöglichen kann. Das System analysiert die Bewegungsabläufe und sendet elektrische Impulse an den Fußheber-Muskel, um den Fuß anzuheben und zu drehen. Das System ist individuell anpassbar und kann auch bei unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten angewendet werden. Mein Arzt hat mir ein ärztliches Attest ausgestellt, in dem er die medizinische Notwendigkeit und den Behinderungsausgleich des Systems bestätigt. Das Attest füge ich diesem Schreiben bei.
  • Sie haben die Kostenübernahme für das System mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um ein nicht zugelassenes Hilfsmittel handele, das nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sei. Dieser Begründung kann ich nicht folgen, da das System ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt ist, das von der amerikanischen Arzneimittelzulassungsbehörde (FDA) zugelassen ist und in vielen Rehabilitationszentren weltweit eingesetzt wird. Zudem ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht abschließend, sondern nur beispielhaft. Es kann daher nicht als alleiniges Kriterium für die Leistungspflicht der Krankenkasse herangezogen werden. Vielmehr muss die Krankenkasse im Einzelfall prüfen, ob das beantragte Hilfsmittel erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, wie es § 33 Abs. 1 SGB V vorsieht.
  • Sie haben außerdem die Kostenübernahme für das System mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um ein unwirtschaftliches Hilfsmittel handele, das die Regelversorgung überschreite. Auch dieser Begründung kann ich nicht zustimmen, da das System eine wesentliche Verbesserung meiner Gehfähigkeit und Mobilität bewirkt, die mit herkömmlichen Hilfsmitteln, wie etwa Fußhebeorthesen oder Peronäusschienen, nicht erreichbar ist. Diese Hilfsmittel sind für mich nicht geeignet, da sie den Fuß nur passiv anheben und nicht auf die individuellen Bewegungsabläufe reagieren können. Zudem sind sie unkomfortabel, sperrig und verursachen Druckstellen und Hautirritationen. Das System hingegen ist kompakt, leicht und angenehm zu tragen. Es fördert zudem die Muskelaktivität und die Durchblutung, was einer weiteren Verschlechterung meines Zustands entgegenwirkt. Das System ist daher nicht nur ein Hilfsmittel, sondern auch ein Therapiemittel, das langfristig zu einer Reduzierung der Behandlungskosten beitragen kann. Die Wirtschaftlichkeit des Systems muss daher nicht nur anhand des Anschaffungspreises, sondern auch anhand des Nutzens und der Folgekosten beurteilt werden.
  • Meine Ansicht, dass das System ein geeignetes und wirtschaftliches Hilfsmittel ist, wird auch durch die Rechtsprechung gestützt. Mehrere Landessozialgerichte haben in den letzten Jahren entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer Fußheberschwäche leiden, einen Anspruch auf Kostenübernahme eines elektronischen Fußhebersystems gegenüber ihrer Krankenkasse haben. Ich verweise insbesondere auf die Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 15.06.2018 (L 4 KR 531/17) und vom 19.06.2018 (L 11 KR 1996/17), des LSG Schleswig-Holstein vom 28.06.2018 (L 5 KR 183/17), des LSG München vom 23.10.2017 (L 4 KR 349/17) und des Hessischen LSG vom 13.05.19 (L 1 KR 262/18). Diese Urteile füge ich diesem Schreiben ebenfalls bei.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Ihren Bescheid zu revidieren und mir die Kostenübernahme für das elektronische Fußhebersystem L300go zu gewähren. Ich bin überzeugt, dass das System meine Lebenssituation erheblich verbessern und mir mehr Selbstständigkeit und Teilhabe ermöglichen würde. Ich hoffe auf eine positive Entscheidung Ihrerseits und bitte um eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Unterhaltung mit Bing, 11.11.2023
(1) L300 Go System | Mehr Mobilität. Ganz einfach. – Ottobock. https://www.ottobock.com/de-de/product/28FS300.
(2) Bioness Inc. – NESS L300 Fußhebersystem. https://www.bioness.com/Deutschland/Spezialisten/L300__Fu%C3%9Fhebersystem.php.
(3) Stimulationssystem L300 Go | Ottobock AT. https://www.ottobock.at/l300go.html.
(4) Widerspruch bei Krankenkasse einlegen. https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/widerspruch.
(5) Elektronisches Fußhebersystem (L300 go, Ness L300 Plus, WalkAide) ist …. https://www.anwalt.de/rechtstipps/elektronisches-fusshebersystem-ness-l300-ness-l300-plus-l300-go-walkaide-ist-kassenleistung_142836.html.
(6) Widerspruch gegen die Krankenkasse: Muster & Vorlage – Finanztip. https://www.finanztip.de/gkv/widerspruch-krankenkasse/.
(7) Krankenkasse muss Fußheber-System als Hilfsmittel bezahlen … – Haufe. https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankenkasse-muss-fussheber-system-als-hilfsmittel-bezahlen_242_457134.html.

Das System formuliert irgendwie persönlicher als ChatGPT. Weiter nimmt es auf den vermeintlichen Ablehnungstext der Krankenkasse Bezug. Diesen kennt es aber gar nicht.

Neues Gadget, Produkttest einmal anders

Natürlich müsste auch dieser Text noch angepasst, weiter ausgeführt und individualisiert werden. Aber ein wie ich finde, sehr guter Anfang ist gemacht. Auch das Thema Unterschied zu einer konventionellen Orthese wird hier ohne mein Zutun angesprochen. Weiter finde ich die Quellenangaben am Schluss sehr praktisch. Schaut euch einmal die Quelle 6 und 7 an.

Konkret würde ich aus beiden Entwürfen Passagen übernehmen. Je nach Streitwert würde ich mich weiter für anwaltlichen Beratung entscheiden. Bei kleinen Beträgen würde ich es aber riskieren, den Widerspruch mit Hilfe und nach Kontrolle der Verweise selber zu formulieren.

Gerade den Artikel vom Finanztip aus den Quellenangaben finde ich sehr informativ. Vielleicht hätte ich ihn ohne meine Frage und Bing gar nicht gefunden?

Ich wünsche euch viel Spaß beim eigenen Experimentieren mit Widersprüchen durch KI Tools. Wenn ich euch selber zum Experimentieren angeregt haben sollte, würde ich mich über einen Kommentar sehr freuen.

Foto von Furknsaglam: https://www.pexels.com/de-de/foto/foto-von-leuten-die-fussballspiel-beobachten-3131405/

Veröffentlicht von oschlenkert

männlich, 52 Jahre, verheiratet, 1 Kind, mitten im Leben ... und dann kam der Schlaganfall.

2 Kommentare zu „NachSpiel – zu Ein neuer Weg zeichnet sich ab

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