Seit meinem Schlaganfall liebe ich Märchen im Fernsehen besonders. In Actionfilmen erschrecke ich mich häufig. Seit meiner Erkrankung vor zweieinhalb Jahren bin ich wirklich sehr schreckhaft geworden, daher soll es heute in diesem Beitrag um ein (modernes) Märchen gehen.
In einem Märchen gibt es immer einen Protagonisten. In meinem Fall soll das meine 84-jährige Schwiegermutter sein. Etwas ungewöhnlich, gebe ich sofort zu. Normalerweise sind Schwiegermütter bei den Gebrüdern Grimm ja eher als Drachen oder Hexen bekannt. Ich mag aber meine Schwiegermutter, besonders ihre zupackende Art. Deswegen ein modernes Märchen ohne Drachen, Wölfe, Wälder und dem ganzen Klimbim.
Los geht’s. Es war einmal eine alte Dame. Die wohnte nach dem Tod ihres Mannes noch immer im eigenen Haus und kommt alles in allem eigentlich ganz gut zurecht. Nur in letzter Zeit will die Gesundheit nicht mehr ganz so. Zwei neue Hüften standen in den letzten Jahren an. Und in diesem Jahr ein längerer Rehaaufenthalt.
Auftritt des Antagonisten. Unserer allseits geliebten Krankenkasse. Mit der verpflichtenden Zuzahlung, bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und Rehaaufenthalten. Da kommt im Laufe der Zeit einiges zusammen.
An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr.
Deutsche Rentenversicherung
Meine Schwiegermutter hat ihre Operationen und Krankheit gut überstanden. Die Nachsorge übernimmt ihr Hausarzt. Hier kam nun die Frage auf, besitzen sie eine Zuzahlungsbefreiung?
Auftritt der guten Fee, meiner Frau Sabine. Bekanntlich ist die maximale jährliche Zuzahlung auf 2% gedeckelt.
Es gilt: Die Versicherten müssen in einem Kalenderjahr nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten.
Bundesministerium der Gesundheit
Die gute Fee wurde hellhörig und stieß im Internet auf eine weitere wichtige Information.
Chronisch kranke Menschen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse bereits bei Erreichen einer Belastungsgrenze von 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens beantragen. Generell liegt die Belastungsgrenze bei 2 % des Bruttoeinkommens, Näheres siehe Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
betanet.de
Bleibt nur die Frage, wann ist man chronisch krank? Hier kommt unter anderem wieder der Grad der Behinderung ins Spiel. Kurze Anmerkung von mir. Das ich als chronisch krank gelte, wusste ich auch nicht, wieder ein Argument pro Schwerbehindertenausweis.
Hiernach gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %.
Bundesministerium der Gesundheit
Meine Schwiegermutter hat sich von ihrem Hausarzt ihre chronische Krankheit bestätigen lassen. Hinweis, das geht auch rückwirkend für mehrere Jahre.
Eine Grenze von 1% gegenüber von zwei Prozent im Normalfall kann einen großen Unterschied machen. Gerade bei einer eher kleinen Rente, wie im Falle meiner Schwiegermutter.
Meine Frau hat mehrfach mit der Krankenkasse telefoniert und Nachweise für die Zuzahlung rückwirkend angefordert. Gestern hat sie die Formulare ausgefüllt und die Nachforderung für 4 Jahre an die Krankenkasse geschickt. Bis Weihnachten wird es sicher mit der Bearbeitung nichts mehr, aber ich freue mich schon über die Augen meiner Schwiegermutter im neuen Jahr, wenn wir ihr das Resultat der Bemühungen verkünden.
Ich hoffe, mein modernes Märchen hat euch gefallen? Vielleicht konntet ihr ja den ein oder anderen Tipp für euch selbst mitnehmen? Habt ihr selber einen wertvollen Tipp für andere Betroffene, dann teilt diesen gerne hier in einem Kommentar.
Ich wünsche euch allen ein friedvolles und märchenhaftes Weihnachtsfest.
Euer Olaf
Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/madchen-das-laterne-halt-33126/