Du sag mal, ist diese Rechnung überhaupt richtig?

Abrechnungen im Gesundheitswesen sind sehr komplex. Davon kann ich ein Lied singen. Ich kenne mich bei Akutkrankenhäusern und Reha Einrichtungen nicht aus. Aber in der stationären und ambulanten Altenhilfe. Mein Job als Produktmanager einer Branchensoftware brachte es so mit sich, dass ich mich dort zu Hause fühle.

Bevor meine Mutter in eine Pflegeeinrichtung kam, wurde sie von meinem Vater zu Hause gepflegt. Das konnte er nicht alleine bewältigen, deshalb kam ein Pflegedienst ins Spiel. Der kam 3 bis 4-mal am Tag. Und mein Vater musste immer die Leistungsnachweise unterschreiben. Durch die häufig unregelmäßige Versorgung kam es in den Monaten immer zu unterschiedlichen Selbstzahleranteilen. Und irgendwann kam die Frage auf, sind die ausgestellten Rechnungen überhaupt richtig?

Ich kann euch sagen, ambulante Altenhilfeabrechung ist sehr komplex. Ich möchte euch hier nicht mit Details langweilen. Für meinen Vater habe ich dann eine Excelvorlage gebaut, die „fast“ alle Regeln beinhaltete. Hiermit konnte er die Rechnung des Pflegedienstes dann nachvollziehen. Einfach Leistungsnachweise eingeben und Endbetrag nachkontrollieren. Der Pflegedienst gab die Leistungsnachweise an eine Abrechnungszentrale. Die erstellen dann die eigentliche Rechnung. Dort hat sich mein Vater dann hingewandt. Und glaubt mir, das Gespräch am Telefon fing bei ihm ganz harmlos an, aber mehrere Male endete es in der Aussage, wir stornieren das Ganze und sie erhalten eine neue Rechnung. Zu seinen Gunsten. Ihr seht, nachrechnen kann sich lohnen.

Hier einmal ein Link so eines Abrechnungszenters zum Thema Abrechnungsbetrug. Ich denke aber, häufig steckt gar keine Absicht dahinter, sondern mangelndes Wissen. Die größte Differenz hatten wir zum Beispiel im Juni. Ich vermute, dass die Sachbearbeiterin im Urlaub war und von jemanden vertreten wurde, der gar nicht alle Regelungen bedacht hatte.

Mein Vater hat zusätzlich eine Pflegeberatung der AOK in Anspruch genommen. Der nette Mann kam zu uns nach Hause. Mein Vater hat ihm während des Gesprächs dann die Excel Vorlage gezeigt. Antwort, kann ich die haben?

In der stationären Altenhilfe ist es viel einfacher. Dort gibt es nicht so viele Veränderungen. Aber zum Januar steht wieder eine Neuerung an. Sie bringt eine zusätzliche finanzielle Entlastung für den Bewohner. Aber zeitlich gestaffelt, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
5 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von bis einschließlich 12 Monaten,
25 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 12 Monaten,
45 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 24 Monaten,
70 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug von mehr als 36 Monaten.
Der Leistungszuschlag wird in entsprechender Höhe zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen, die der Pflegebedürftige zu zahlen hat, geleistet. Bei der Berechnung des Leistungszuschlages sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten nicht zu berücksichtigen, sodass diese in
voller Höhe von der pflegebedürftigen Person zu tragen sind.

GKV Spitzenverband

Das ist ja noch relativ übersichtlich, aber was passiert bei längeren Abwesenheiten oder im Entlassmonat? Oder bei einer Änderung des Pflegegrades. Oder wenn es einem im Haus nicht mehr gefällt und ein Umzug in eine andere Einrichtung ansteht?

Dafür hat der GKV Spitzenverband Abrechnungsbeispiele herausgegeben. Und die findet ihr hier.

Und was machen mein Vater und ich im Februar? Wir rechnen die Eigenanteilsrechnung meiner Mutter mit Sicherheit einmal nach.

Foto von Nicola Barts von Pexels

Veröffentlicht von oschlenkert

männlich, 52 Jahre, verheiratet, 1 Kind, mitten im Leben ... und dann kam der Schlaganfall.

Ein Kommentar zu “Du sag mal, ist diese Rechnung überhaupt richtig?

  1. Hallo Sohn, Dein Beitrag ist sehr gut. ich bin gespannt auf die Reaktionen..Bisher habe ich keinen Bescheid von der Krankenkasse wie hoch die Entlastung sein wird. Warten wir es ab.

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