Familiäre Verhinderungspflege vor dem Aus? Was die Pflegereform für Familien wie unsere bedeuten würde

Meine ganz besondere Woche im Jahr 2018

2018 hat mein Vater (damals 81 und schon selber pflegebedürftig) meine schwerstpflegebedürftige Mutter gemeinsam mit einem Pflegedienst zuhause betreut. Irgendwann brauchte er unbedingt eine Pause. Seine Batterien waren total leer. Er drohte einfach auszufallen.

Ich bin eine Woche eingesprungen und habe meine Mutter gepflegt. Dafür habe ich Geld aus der Verhinderungspflege erhalten. Nicht mein ganzes Gehalt, aber einen Anteil.

Das war „damals“ für mich selbstverständlich und genau deshalb denke ich so oft daran zurück. Eine Woche Vertretung, organisiert in der Familie, bezahlt aus einem Topf, der für genau diesen Zweck da war. Mein Vater konnte durchatmen, und meine Mutter war in vertrauten Händen.

Wäre das nach den neuen Regeln noch möglich? Im Prinzip ja. Selbst organisierte Ersatzpflege soll weiter möglich sein. Der Unterschied liegt in der Bezahlung: Mein Vater müsste die Woche aus dem laufenden Entlastungsbudget bezahlen, also aus dem Geld, das sonst die tägliche Pflege trägt. Einen eigenen Topf dafür gäbe es nicht mehr. Die Woche wäre möglich, aber sie würde an anderer Stelle fehlen. Meine Mutter hatte die ambulante Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft. Verhinderungspflege hätte es nach dem neuen Modell also nicht gegeben.

Als ich das gelesen habe, war ich schockiert.

Was dahintersteckt: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 soll Folgendes gelten:

  • Die Verhinderungspflege entfällt als eigene Leistung. Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll aufgelöst werden.
  • Professionelle Ersatzpflege soll aus dem Sachleistungsbudget bezahlt werden.
  • Selbst organisierte Ersatzpflege, zum Beispiel durch Kinder, Nachbarn oder Freunde, soll aus dem Entlastungsbudget kommen.
  • Für Kurzzeitpflege und akute Ausfälle gibt es das Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr. Das sind 1.254 € weniger als heute.

Alles heißt jetzt anders und bedeutet auch häufig etwas anderes

Wer den Entwurf liest, stolpert über neue Wörter. Einige klingen vertraut, meinen aber etwas anderes. Bis vor einigen Jahren habe ich selber in der Erstellung von Software für die Pflege gearbeitet. Heute habe ich Probleme, die neuen Begriffe überhaupt zu übersetzen.

  • Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget. Daraus sollen künftig auch selbst organisierte Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden. In Pflegegrad 2 steigt es von 347 auf 380 € im Monat.
  • Pflegesachleistung wird zum Sachleistungsbudget. Es ist für Pflegedienste gedacht und soll künftig auch professionelle Ersatzpflege abdecken. Die Beträge steigen auf 890 € (Pflegegrad 2), 1.590 € (PG 3), 2.090 € (PG 4) und 2.530 € (PG 5).
  • Der Entlastungsbetrag (131 €) wird zum Sozialraumbudget. Es ist für Nachbarschaftshilfe und anerkannte Alltagshilfen gedacht, mit bis zu 175 € im Monat, bei unter 25-Jährigen bis zu 300 €. In Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag ganz.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, 3.539 €) werden zum Überbrückungsbudget. Es beträgt bis zu 2.285 € im Jahr und gilt für Kurzzeitpflege und akute Ausfälle. Ab 2028 sollen ambulante Notdienste dazukommen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat) gibt es nicht mehr als eigenen Anspruch. Sie gehen in die anderen Budgets auf.

Besonders verwirrend: Das neue Entlastungsbudget ist nicht der Nachfolger des heutigen Entlastungsbetrags. Es ersetzt das Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag geht dagegen im Sozialraumbudget auf. Wer die Wörter vertauscht, kann die Reform nicht verstehen.

Warum mich das umtreibt

Auf dem Papier bleibt die Ersatzpflege erhalten. Aber wer eine Woche Vertretung braucht, bezahlt sie künftig aus demselben Topf, aus dem auch die laufende Pflege finanziert wird. Dieses Geld fehlt dann im Pflegealltag.

Dass die Beträge nominal steigen, heißt deshalb nicht, dass am Ende mehr übrig bleibt. Wer sich eine Auszeit nimmt, bezahlt sie mit dem Geld, das er sonst für die tägliche Pflege hätte.

Gerade eine kurze Pause hilft pflegenden Angehörigen, durchzuhalten. Wenn man sie sich nicht mehr leisten kann, ohne an anderer Stelle zu sparen, gerät das ganze Gefüge ins Wanken.

Was jetzt gilt

Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, und ob der Starttermin hält, ist offen. Bis dahin gilt das heutige Recht. Die Verhinderungspflege lässt sich 2026 also noch in voller Höhe nutzen.

Meine Mutter lebt leider nicht mehr. Aber an meinen Vater, egal was aus der Verhinderungspflege wird, deine Kinder werden immer kommen, unabhängig von der Finanzierung. Aber nicht jeder hat dieses Glück.

Wie seht ihr das? Habt ihr Verhinderungspflege genutzt oder gebraucht? Wie seht ihr die Reform? Schreibt es mir in die Kommentare.

Nur ganz kurz: Aus dem Bild habe ich meine Tochter herausretouschiert. Deshalb der KI Verweis.

Veröffentlicht von oschlenkert

männlich, 52 Jahre, verheiratet, 1 Kind, mitten im Leben ... und dann kam der Schlaganfall.

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