Auswandern mit Schwerbehindertenausweis – ein kleines Gedankenspiel

Ich sitze gerade in der Normandie, in Fécamp an der Hafenpromenade mit einem sehr guten Kaffee. Mir gefällt es hier richtig gut. Also, was wäre, wenn wir einfach hierbleiben würden?

Zwischen Hafenspaziergang und Wetterprüfung bleibt erstaunlich viel Zeit zum Nachdenken, und irgendwann bin ich bei der Frage gelandet: Was, wenn ich einfach alles hinschmeiße und auswandere? Nicht ernsthaft, wohlgemerkt – eher so ein Gedankenexperiment, wie man es sich abends mit einem Glas Wein zurechtlegt, kurz bevor man merkt, dass man am nächsten Morgen doch wieder zum alten Trott muss. Aber der Gedanke hat mich nicht mehr losgelassen, und da ich sowieso gerade mit dem Ausweis-Thema beschäftigt bin, habe ich mal durchgespielt, wie das eigentlich liefe.

Schritt 1: Der Ausweis bleibt zu Hause

Die erste Ernüchterung kommt schnell. Mein Schwerbehindertenausweis, das kleine grüne Faltding, das mir in Deutschland Steuervorteile, Parkplätze und manchmal sogar ein Lächeln an der Kinokasse verschafft – der zieht nicht mit um. Er gilt nur hier. Zieht man dauerhaft weg, hebt das Versorgungsamt den Feststellungsbescheid einfach auf. Man ist dann, verwaltungstechnisch gesehen, wieder ein ganz normaler Mensch. Was natürlich Quatsch ist – der Schlaganfall zieht ja nicht mit dem Möbelwagen zurück nach Deutschland, während ich in der neuen Wohnung die Kisten auspacke.

Das Kuriose: Jedes Land in Europa erfindet die Behinderung quasi neu. In Frankreich zum Beispiel entscheidet die MDPH – die „Maison Départementale des Personnes Handicapées“, von der es rund hundert Stück im Land gibt, eine pro Département – völlig unabhängig vom deutschen GdB, wie stark ich eingeschränkt bin. Es gibt Fälle, in denen jemand in einem Land als deutlich behinderter eingestuft wurde als im anderen, mit exakt derselben Diagnose. Man stelle sich vor, der TÜV würde beim Grenzübertritt plötzlich sagen: „Ihr Auto hat hier leider nur noch die halbe Leistung.“

Die EU sind nicht die Vereinigten Staaten von Amerika. In Wirklichkeit sind wir noch ein sehr loses Gebilde mit vielen unterschiedlichen lokal begrenzten Definitionen.

Schritt 2: Die Rente rechnet mit

Hier wird es interessant – und ehrlich gesagt beruhigender, als ich dachte. Solange ich innerhalb der EU bleibe, nimmt mich die deutsche Rentenversicherung nicht einfach von der Liste. Sie zahlt weiter, egal ob ich in Marseille, Amsterdam oder Wien meinen Kaffee trinke. Das gilt übrigens ausdrücklich auch für die Erwerbsminderungsrente.

Nur bei einem ganz speziellen Fall wird es hart: die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die gibt’s laut einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts nur noch, wenn man sie beantragt, bevor man in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland zieht. Ein Mann, der nach Paraguay ausgewandert war, hat das auf die harte Tour gelernt. Merke für mein Gedankenspiel: Wenn schon auswandern, dann entweder innerhalb der EU bleiben – oder den Rentenantrag vorher in trockene Tücher bringen. Die Bürokratie liebt Reihenfolgen.

Schritt 3: Wohin denn nun?

Jetzt wird’s konkret. Ich habe mir ein paar Kandidaten angeschaut:

Die Niederlande – flach, barrierefrei, gutes Assistenzsystem. Praktisch, wenn man mit dem Rollator eh keine Lust auf Berge hat. Einziges Problem: Man findet leichter eine behindertengerechte Wohnung als überhaupt eine Wohnung.

Österreich – quasi Deutschland mit besserem Kaiserschmarrn. Sprache passt, Sozialsystem ist vertraut, nur die Alpen sind nicht überall rollstuhlfreundlich. Wer’s flach mag, bleibt besser in Wien.

Dänemark – skandinavisch vorbildlich in Sachen Teilhabe, aber auch skandinavisch vorbildlich bei den Steuern. Man zahlt für die Fürsorge, die man bekommt, ziemlich direkt mit.

Malta – mildes Klima, das die Gelenke zu schätzen wissen, Englisch als Amtssprache erspart mir das Erlernen einer weiteren Fremdsprache mit Ende fünfzig. Dafür ist die Infrastruktur in den alten Gassen eher „historisch charmant“ als „ wirklich barrierefrei“.

Frankreich – Fécamp, die Bretagne, der Atlantik. Emotional naheliegend, bürokratisch aber ein eigenes Abenteuer, wie oben beschrieben. Und einen Trost gibt’s: Croissants gleichen vieles aus.

Schritt 4: Die Statistik schweigt

Am Ende meiner kleinen Recherche wollte ich wissen, wohin eigentlich andere Schwerbehinderte auswandern. Antwort: Das weiß niemand. Es gibt keine Statistik dazu – wenn man auszieht, meldet man dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Wohnort, nicht seinen GdB. Die einzige Zahl, die halbwegs vergleichbar ist, kommt von Eurostat: Fast ein Viertel der EU-Bürger über 16 gibt an, im Alltag eingeschränkt zu sein, knapp 7 Prozent davon „schwer“. Zwischen Bulgarien (13 Prozent) und Lettland (41 Prozent) liegen Welten – wobei das vermutlich weniger über die tatsächliche Gesundheit der Menschen aussagt als darüber, wie großzügig ein Land Behinderung überhaupt anerkennt und erfasst.

Fazit meines Gedankenspiels

Am Ende bleibe ich wahrscheinlich zuhause. Nicht weil es nicht ginge – EU-intern ist das alles machbar, mit ein bisschen Papierkram und der richtigen Reihenfolge bei den Anträgen. Sondern weil ich mittlerweile weiß, welche Ärzte, welche Rampen, welche Abkürzungen in meiner Stadt funktionieren. Das ist ein Vermögen, das kein Möbelwagen transportieren kann.

Aber schön war’s, mal durchzuspielen, was wäre, wenn. Habt ihr schon mal mit dem Gedanken einer Auswanderung gespielt? Schreibt mir gerne davon.

Veröffentlicht von oschlenkert

männlich, 52 Jahre, verheiratet, 1 Kind, mitten im Leben ... und dann kam der Schlaganfall.

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