Unverhofft kommt bekanntlich oft. Wunderbar, wenn er dann noch erfreulich ist.
Der BDH hat aus meinem Beitrag über das ehrenamtliche Richtertreffen einen Beitrag für das BDH Magazin gemacht.Hätte ich nicht mit gerechnet. Eine echte Überraschung.
Meine Blogadresse wird auch genannt. Mal sehen, vielleicht kann ich bald ein paar neue Leser begrüßen?
Das BDH Magazin
Die offizielle Zeitschrift des BDH
Kritisch und konstruktiv, aktuell und informativ, hintergründig und manchmal unbequem – hier informiert ein Sozialverband, der sich seit über einem Jahrhundert für soziale Gerechtigkeit engagiert. Gut recherchierte Artikel aus dem gesamten Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens machen das BDH-Magazin zu einer modernen Zeitschrift, die auch außerhalb des Verbandes gerne gelesen wird.
BDH-Reha.de
Ich muss sagen, von den Formulierungen von Frau Novack kann ich mir noch einiges anschauen. Und Frau Abel, die Juristin aus Greifswald, hat meine Fragen aufgenommen und die juristischen HinterGründe recherchiert. Herzlichen Dank an beide Damen für diesen tollen Service!
Förderalismus oder Sachlage?
Zum ersten Mal haben sich einige der derzeit 23 ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und -richter
aus dem BDH zu einem virtuellen Erfahrungsaustausch
getroffen. BDH-Mitglied Olaf Schlenkert hatte die Runde initiiert.Mitwirkung an der Rechtsprechung ist wesentlich für die deutsche
Gerichtsbarkeit und die Umsetzung des Demokratieprinzips. Wie aber läuft das praktisch ab?Schnell wurde in der BDH-Runde der ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und Sozialrichter, deutlich, dass Art und Umfang des Einsatzes sich teils stark unterscheiden. Eine ehrenamtliche Kollegin wurde in ihrer aktiven Zeit nur im Schwerbehindertenrecht eingesetzt. Olaf Schlenkert in zweieinhalb Jahren schon in fünf Kammern und vier Rechtsgebieten.
Ist das Ländersache? Nicht unbedingt, auch wenn das Vorgehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein scheint, sagt BDH-Sozialjuristin Ass. jur. Ulrike Abel. Den Einsatz regelt das Sozialgerichtsgesetz, unter anderem im Paragrafen 12.
Eins plus zwei auf der Richterbank
Jede Kammer des Sozialgerichts wird demnach in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern als Beisitzer tätig. Welchem Kreis der oder die ehrenamtliche angehört, unterscheidet sich von Kammer zu Kammer:
Beispielsweise wirken in den Kammern für Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts je ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen und dem Kreis der Berechtigten nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und der Berechtigten nach dem Soldatenentschädigungsgesetz, der Menschen mit Behinderungen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und der Versicherten mit. *
Auch in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts ist die Besetzung der Richterbank sehr konkret geregelt (Paragraph 12 SGG).
Damit wird deutlich, dass einige ehrenamtliche Sozialrichterinnen und -richter in unterschiedlichen Kammern sitzen können. Dafür kann es einen sachlichen Grund geben, genauso für die Tatsache, dass einige in nur einer Kammer sitzen (können).
Denn, die ehrenamtlichen Richterinnen und -richter sollen die in ihrem täglichen beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen in die Verhandlungen und gemeinsamen Beratungen einbringen und damit die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und -richter sinnvoll ergänzen.**
Ulrike Abel betont: „Das Oberkriterium für die Auswahl ist aber, dass das Gericht sicherstellen muss, dass es dem Zufall überlassen bleibt, welche ehrenamtlichen Richter in welcher Sache entscheiden und nicht etwa bestimmte Personen herangezogen werden.“
Ausreichend Information?
Eine zweite Erfahrung beschäftigte die Runde: Wie werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter über die am Tage anstehenden Fälle informiert? Von gar nicht (vorher) bis zu einer schriftlichen Zusammenfassung reichten die Antworten aus unserem Ehrenamtskreis.
Auch in der Urteilsverkündung berichten die Teilnehmenden von einigen Unterschieden im Ablauf. In Berlin und Hannover werde häufig erst am Ende des Sitzungstages verkündet, in Bonn immer direkt nach der Verhandlung.
Ulrike Abel erläutert die Rechtslage: „Während die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verhandlung dieselben Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter haben, insbesondere Fragerecht gegenüber den Beteiligten sind sie an vorbereitenden Maßnahmen nicht beteiligt. Sie werden erst in der mündlichen Verhandlung nach Aufruf der Sache über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.“
Vollwertige Stimme im Verfahren
Im Rahmen der Urteilsberatung und der folgenden Abstimmung steht ihnen jedoch dasselbe Stimmrecht zu wie den Berufsrichterinnen und -richtern und sind dabei nur an Recht und Gesetz gebunden; in diesem Rahmen entscheiden sie jedoch nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
Auch für die ehrenamtlichen Richterinnen und -richter gilt natürlich das Beratungsgeheimnis. Sie sind wie verpflichtet, über den Hergang der Beratung Stillschweigen zu bewahren.
Hilfreiche Tipps aus dem Netz
Einige nützliche Tipps für die Zukunft nehmen die Ehrenamtlichen der Sozialrechtsprechung aus ihrem Treffen mit: BDH-Sozialjurist und neuer Bundesgeschäftsführer Rainer Beneschovsky stellte die Broschüre „Unsere Sozialversicherung“ bei der deutschen Rentenversicherung Bund vor. Auch die Internetseiten sozialgerichtsbarkeit.de seien hilfreich, so Olaf Schlenkert. Eine gute Rechercheadresse ist auch betanet.de. Es gilt als das größte Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen.
Olaf Schlenkert zieht Bilanz: „Nun gibt es einiges Neues für mich zum Lesen. Ich hoffe, wir wiederholen das mal wieder. Hat mir Spaß gemacht, mich unter Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.“ BDH-Redaktion
Vielleicht haben Sie auch Lust auf ein solches Ehrenamt?
Nachdenkliches
Ich bin seit zweieinhalb Jahren ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Hannover und war in dieser Zeit an etwa 20 Urteilen beteiligt. In allen Fällen, an denen ich beteiligt war, kam es zu einer Einigung für das Urteil. Gesehen habe ich bisher jedoch keines dieser Urteile. Auch meine Recherchen im Internet waren bisher nicht erfolgreich. Offen gestanden, finde ich, dass jedes Urteil (natürlich anonym) transparent im Internet veröffentlicht sein müsste. Immerhin wird im Namen des Volkes geurteilt.
Im BDH-Magazin informierte nun kürzlich die BDH-Sozialjuristin Ulrike Abel, dass Rehadat.de, ein unabhängige Informationsangebot im Netz zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Entscheidungen und Gesetzen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung leicht erklärt. Das half mir weiter. Wie ich feststellen konnte, gibt es dort wirklich einige gut erläuterte Urteile. Ein guter Anfang immerhin. Und das nicht nur für die Praxis als ehrenamtlicher Sozialrichter.
Linktipp: www.reahdat.de
Olaf Schlenkert berichtet aus Therapie, Alltag, Reha und Ehrenamt nach Schlaganfall in seinem Blog unter www.weitermitplanb.org
BDH Magazin
Wie gefällt euch der Beitrag? Sobald er erschienen ist, werde ich das pdf hier einfügen.
Hinterlasst gerne einen Kommentar. Am 25.06. geht es wieder los und mein nächster Gerichtstag steht an.
P.S. Manchmal frage ich mich was meine Postbotin wohl denkt? Wenn ich immer so viel Post vom Gericht erhalte.
Foto von Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-im-roten-knopf-oben-hemd-3777931/
Hi, Olaf das freut mich riesig und ist ein schönes Beispiel wie wichtig nicht nur ein Sozialverband ist, sondern auch die Aktivitäten Ihrer Mitglieder, egal ob mit oder ohne Handicaps. LG aus Bonn von Heiko
LikeGefällt 1 Person